Noch 20 Tage. Ende des Studiums. Beginn der Freiheit.
1. Recht des Romanlesers:
Niemand darf dauerhaft und ohne zwingende Gründe an der Ausübung seines Lese-Rechts gehindert werden.
Noch 20 Tage. Ende des Studiums. Beginn der Freiheit.
1. Recht des Romanlesers:
Niemand darf dauerhaft und ohne zwingende Gründe an der Ausübung seines Lese-Rechts gehindert werden.